SEPA Banking

Oktober 2025: Banken gleichen IBAN und Name ab

Was jetzt wichtig wird und wie Sie reagieren sollten

Blog Author Joachim Marder

Joachim Marder

CEO & Product Management
Banken müssen ab Oktober 2025 IBAN und Empfängernamen abgleichen
Veröffentlicht am 29.09.2025

 

Ab dem 9. Oktober 2025 gleichen Banken IBAN und Namen bei Überweisungen ab. Das heißt:  Empfängername und Name des Kontoinhabers müssen weitgehend übereinstimmen.

Die sogenannte "Verification of Payee" (VoP) schließt fortan eine EU-Gesetzeslücke. Überweisungen werden somit sicherer. Doch Kunden tragen von nun an mehr Eigenverantwortung.

In diesem Beitrag klären wir zunächst allgemeine Fragen und blicken anschließend darauf, was für Unternehmen wichtig wird.

Alles Wichtige im Überblick

  • VoP, also der Abgleich von Namen und IBAN, ist in der EU bei fast allen SEPA-Überweisungen ab 9. Oktober 2025 Pflicht.
  • Kleine Abweichungen im Namen sind kein Problem.
  • Eine größere Abweichung im Namen führt zu einem Warnhinweis. Die Überweisung kann dennoch auf eigenes Risiko getätigt werden.
  • Die Änderung betrifft auch Sammelüberweisungen. SEPA-Lastschriften sind jedoch ausgenommen.

Was ändert sich ab Oktober 2025 und warum?

Banken und Sparkassen müssen ab Oktober 2025 für jede Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername und der Name, auf den eine IBAN läuft, übereinstimmen.

Damit sollen nicht nur Tippfehler vermieden werden. Auch eine häufige Betrugsmasche, bei der eine Überweisung mit korrektem Namen aber falscher IBAN umgeleitet wird, soll mit der Änderung der Vergangenheit angehören.

Was viele nicht wissen: Es war Banken bisher selbst überlassen, ob Sie den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen. Ab dem 9. Oktober 2025 wird dies jedoch in der gesamten EU für Banken Pflicht.

Die sogenannte "Verification of Payee" (VoP) gilt nicht nur für SEPA-Überweisungen, die über das Online Banking stattfindet. Auch Überweisungen in der Filiale und Echtzeitüberweisungen sind davon betroffen.

Wie streng werden IBAN und Name geprüft?

Die Prüfung findet nach Eingabe der Überweisungsdaten automatisch im Hintergrund statt, bevor eine Zahlung offiziell autorisiert wird.

Innerhalb weniger Sekunden gleicht die sendende Bank IBAN und Name mit der empfangenden Bank ab. Stimmen die Namen überein, erfolgt die Überweisung. Ist die Abweichung zu groß, gibt es eine Fehlermeldung.

  • Groß- und Kleinschreibung, Umlaute oder Sonderzeichen sind hierbei kein Problem.
  • Falsche oder unvollständige Namen führen jedoch zu einem Warnhinweis.

Wichtig: Bestehen Sie trotz des Warnhinweises auf die Abwicklung der Überweisung, so haften Sie selbst. Die Bank entbindet sich mit dem Anzeigen des Warnhinweises von jeglicher Haftung. 

Was ist mit internationalen Überweisungen?

Erfolgt die Überweisung nicht innerhalb von Deutschland, sondern in ein anderes Land, so kommt es auf unterschiedliche Faktoren an, ob die Namensprüfung stattfindet oder nicht.

Zunächst gilt: Die gesetzliche Pflicht zum Abgleich von Namen und IBAN betrifft ausschließlich SEPA-Überweisungen in Euro.

  • SEPA-Überweisungen in Euro, auch ins EU-Ausland oder in andere SEPA-Teilnehmerländer (z. B. Frankreich, Österreich, Spanien, aber auch Island, Schweiz oder Norwegen), unterliegen der neuen Regelung.
  • Auslands-Überweisungen in anderen Währungen (z. B. CHF, DKK, NOK) sind nicht betroffen
  • Nicht-SEPA-Zahlungsverfahren wie SWIFT-Überweisungen, Kreditkartenzahlungen, PayPal oder andere Zahlungsdienstleister fallen nicht unter die neue Verpflichtung.

Was bedeutet die Änderung für Sammelüberweisungen?

Neben der einzelnen SEPA-Überweisung sind im Geschäftsumfeld insbesondere Überweisungen im Bündel, sogenannte Sammelüberweisungen, relevant.

Mit einer Sammelüberweisung können viele Überweisungen auf einmal ausgeführt werden. Das ist für Unternehmen und Organisationen beispielsweise bei der Gehaltsüberweisung von Vorteil.

Auch bei der Sammelüberweisung müssen Banken ab Oktober 2025 Name und IBAN abgleichen. Für den Zahlungspflichtigen wird es hierbei umso wichtiger, dass jeder einzelne Name der Zahlungsempfänger korrekt ist.

So vermeiden Sie Fehler vor dem Absenden

Mit der neuen Änderung wird es umso wichtiger, Überweisungsdaten gut zu pflegen.

Vor allem im Geschäftsumfeld und bei einer großen Menge von Überweisungen können fehlerhafte Daten schnell zum Problem werden, wenn Sie Zahlungen verzögern. Daher empfehlen wir, eine Banking-Lösung einzusetzen, die hierbei unterstützt.

SEPA-Transfer hilft dabei, Zahlungsdaten tausender Überweisungsempfänger nachhaltig zu überblicken. 

Mit den in SEPA-Transfer integrierten Vorlagen für Überweisungen werden Sie nicht nur effizienter beim Erstellen von Überweisungen. Sie stellen auch sicher, dass der Empfängername immer passt und vermeiden so Rückfragen.

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Haben Sie noch weitere Fragen? Wir freuen uns auf den Kontakt!