Lizenzbestimmungen
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen und Bestimmungen aufmerksam durch, bevor Sie die Software installieren und benutzen. Mit der Benutzung der Software erkennen Sie die nachfolgenden Lizenz- und Garantiebestimmungen an.
Registrierte Version
Nutzungsbedingungen
Generell benötigen Sie mindestens so viele Lizenzen, wie es Computer und Clients gibt, auf denen unsere Software zur Ausführung bereitsteht. Jede Instanz (Installation), die mehr als einem Nutzer zur Verfügung gestellt wird, muss basierend auf der Anzahl der Nutzer lizenziert werden und jede Lizenz darf nur alle 30 Tage einem neuen Nutzer oder einem neuen Computersystem zugewiesen werden. Für einige unserer Produkte ist eine Online-Aktivierung erforderlich, um die korrekte Verwendung der Lizenzen zu überprüfen.
Eine lizenzierte Kopie der Software darf entweder von einer Person auf bis zu drei fest zugewiesenen Computern - darunter maximal ein virtueller oder physischer Server - genutzt werden (jedoch nicht gleichzeitig) oder sie darf auf einem einzelnen Computer installiert sein und bis zu drei Personen genutzt werden (jedoch nicht gleichzeitig).
Für Produkte, für die es eine Option zur portablen Installation gibt, gelten die vorstehenden Beschränkungen. „Portable Installation“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Nutzer berechtigt ist, die Software auf ein Wechselmedium (z.B. USB-Stick oder externe Festplatte) zu installieren, um diese an einem anderen Rechner ohne weitere Installation zu benutzen. Die portable Installation ist lizenzrechtlich gleichzusetzen mit einer Vollinstallation auf einem eigenständigen System. Sie dient ausschließlich zur Verwendung auf Wechselmedien und beinhaltet nicht die Freigabe im Netzwerk. Die portable Nutzung auf einem externen Medium (sofern möglich) bleibt von der 30-Tage-Sperrfrist unberührt, da es sich im Regelfall beim Nutzer des Mediums auch um den Lizenzinhaber handelt.
Falls die lizenzierte Software über ein Netzwerk zur Ausführung bereitgestellt wird, so muss die Anzahl der erworbenen Lizenzen für die Software mindestens gleich der Anzahl der physischen PCs, Server und Terminal-Clients sein, auf denen sie ausgeführt werden kann. Wenn die Software z.B. auf 8 verschiedenen PCs oder Terminal-Clients im Netzwerk ausgeführt werden kann, so werden mindestens 8 Lizenzen benötigt, unabhängig davon, ob die Software tatsächlich gleichzeitig auf allen PCs ausgeführt wird. Für einige unserer Produkte werden Clientlizenzen angeboten, über die zusätzliche Nutzer lizenziert werden können.
Eine Standort-Lizenz erlaubt es Ihnen die Software für alle Nutzer und auf allen Computern an einem Standort (Stadt) zu verwenden. Standort- oder unternehmensweite Lizenzen dürfen nicht von anderen juristischen Personen im Konzern mit genutzt werden, sondern sind auf die jeweilige juristische Person des Lizenznehmers beschränkt.
Im Falle einer Verarbeitung von Daten im Auftrag eines oder für einen Kunden, decken unsere Lizenzen lediglich die Installation der beauftragten Partei und die Daten eines zu betreuenden Kunden ab. Weitere Kunden müssen zusätzlich lizenziert werden. Hierzu können vergünstigte Lizenzen, Consultant-Lizenzen oder eine Providerlizenz auf Anfrage erworben werden.
Eine Consultant-Lizenz ist in Abweichung zu den sonstigen Lizenzen eine Named-User-Lizenz. Diese ist eine eigenständige Produktlizenz und ermöglicht dem dedizierten Benutzer die Nutzung auf unterschiedlichen Maschinen zur Verarbeitung von Daten beliebig vieler Dritter. Hierzu dürfen sowohl die portable Version (sofern verfügbar) als auch lokale Installationen genutzt werden.
Weitere Informationen zu gesonderten Lizenzformen, und deren Preisgestaltung und der Online-Aktivierung finden Sie auf der Preisliste und oder in unserer Knowledgebase.
Bestandteil unserer Software können Module sein, für die andere Lizenzbedingungen gelten, insbesondere die GPL. Neben diesen Modulen werden auch deren Lizenzen installiert, die bei einer Weiterverbreitung zu beachten sind, und die gegebenenfalls einen Verweis auf den Quellcode dieser Module beinhalten.
Audit
Die JAM Software GmbH hat das Recht, die rechtmäßige Nutzung der Software bei Lizenznehmern (Anzahl Benutzer/Installationen) zu prüfen oder durch Dritte (bestellter Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Lizenznehmer keine Privatperson ist und ein begründeter Verdacht der Fehlnutzung vorliegt.
Eine Prüfung wird mindestens 45 Tage im Vorhinein schriftlich angekündigt und während der regulären Geschäftszeiten unter Vermeidung von Störungen des allgemeinen Geschäftsbetriebs des Lizenznehmers durchgeführt. Insoweit verpflichtet sich der Lizenznehmer zur angemessenen Unterstützung der JAM Software GmbH, deren Recht zur Einsichtnahme auf für den konkreten Softwareeinsatz Erforderliches beschränkt ist. Beide Seiten verpflichten sich zur Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wenn die Überprüfung ergibt, dass der Lizenznehmer zu wenige Lizenzen besitzt, informiert die JAM Software GmbH den Lizenznehmer und stellt die fehlenden Lizenzen zu aktuellen Konditionen in Rechnung. Die ausstehenden Lizenzgebühren sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zu entrichten. Die Kosten auf Seiten des Lizenznehmers werden nicht von der JAM Software GmbH übernommen. Kosten, die auf Seiten des Lizenzgebers entstehen, müssen vom Lizenznehmer nur getragen werden, wenn eine Unterlizensierung besteht, die über 5% der bereits geleisteten Lizenzgebühren liegt.
Weitergabe der Software
Die Weitergabe der lizenzierten Software an Dritte in jeglicher Form ohne Genehmigung ist unzulässig. Das Verbreitungsrecht der Software verbleibt beim Urheber. Eine nicht genehmigte Weitergabe der Programme stellt eine rechtswidrige Verbreitung dar.
Lizenzierte Entwicklerkomponenten, wie die ShellBrowser Components, dürfen ohne zusätzliche Lizenzgebühren in Projekten verwendet werden, solange diese mit der Software in Binärform und ohne Lizenzdatei ausgeliefert werden oder diese statisch und nicht dekompilierbar in entsprechenden Anwendungen gelinkt werden. Es ist nicht erlaubt, mit den Softwarekomponenten eigene Bibliotheken oder Entwicklerkomponenten zu entwickeln und zu vertreiben.
Die Anzahl der Lizenzen, die benötigt werden, beruht hierbei auf der Anzahl der Arbeitsplätze, auf welchen mit den Komponenten entwickelt werden kann.
Updates & Support
Updates und Support sind nach dem Kauf innerhalb des gewählten Supportzeitraums kostenlos. Nur im gewählten Supportzeitraum steht die lizenzierte Software zum Download und die zugehörigen Installationsschlüssel in unserem Kundenbereich zur Verfügung.
Die Software kann unabhängig davon beliebig lange genutzt werden. Falls der Supportzeitraum abgelaufen und die Updateberechtigung erloschen ist, kann in unserem Kundenbereich eine Verlängerung zu einem reduzierten Preis erworben werden. Eine Unterbrechung der Wartung führt nicht zum Erlöschen der Lizenz, muss aber durch eine Reaktivierungsgebühr (abhängig von der Länge der Unterbrechung) kompensiert werden. Innerhalb des gewählten Zeitraums wird während unserer Geschäftszeiten (mindestens von Montag bis Freitag, 9:30 – 16:30 Uhr MEZ) Support per E-Mail und Telefon geleistet.
Testversion
Testen und Lizenzieren
Dies ist keine freie Software. Entsprechend der untenstehenden Bedingungen dürfen Sie die Testversion für einen Zeitraum von 30 Tagen nutzen. Wenn Sie die Software auch nach Ablauf des Zeitraums von 30 Tagen noch verwenden möchten, müssen Sie diese lizenzieren. Nach dem Kauf können Sie innerhalb Ihrer Updateberechtigung die aktuellste Version Ihrer lizenzierte Software kostenfrei herunterladen.
Die Weiternutzung der Testversion der Software nach Ablauf der 30-Tage Frist sowie die Nutzung einer nicht ordnungsgemäß lizenzierten Version ist ein Verstoß gegen deutsche und internationale Urheberrechtsgesetze.
Weitergabe der Software
Wenn Sie sicherstellen, dass Sie nur die Testversion dieser Software weitergeben (feststellbar unter Hilfe -> Info im Hauptmenü), erhalten Sie hiermit die Genehmigung beliebig viele Kopien der Testversion von dieser Software anzufertigen. Die Kopien müssen vollständig und unverändert sein. Es werden keinerlei Gebühren fällig für den oben genannten Vorgang, und Sie dürfen auch keinerlei Gebühren für die angefertigte Kopie erheben.
Copyright (c) bei Joachim Marder
Alle Rechte vorbehalten
Freeware / Free Edition
Diese Freeware Lizenzvereinbarung (im Folgenden "die Vereinbarung" genannt) ist eine rechtskräftige Übereinkunft zwischen Ihnen, dem Endnutzer und Lizenznehmer, und der Firma JAM Software GmbH über die Nutzung dieses Softwareproduktes (im Folgenden "die Software" genannt) sowohl für kommerzielle als auch für nicht kommerzielle Zwecke.
Sie dürfen diese Software kostenlos erwerben und nutzen. Die Nutzung der Software ist sowohl für kommerzielle als auch für nicht kommerzielle Zwecke kostenlos.
Die Software darf jedoch nicht verändert werden und es dürfen auch keine abgeleiteten Arbeiten aus der Software erstellt werden. Vorausgesetzt, dass die Software sich im Originalzustand befindet und alle Dateien weitergegeben werden, erlaubt es diese Lizenz, Kopien der Software herzustellen und weiterzugeben, solange Vervielfältigung und Weitergabe nicht auf Gewinnerwirtschaftung oder Spendensammlung abzielt.
Garantiebestimmungen
Nachfolgender Haftungsausschluss findet keine Anwendung auf die Verwendung von sog. Free and Open Source Software („FOSS“) und damit im Zusammenhang stehender Pflichtverletzungen oder jeglicher Verletzungen der Rechte Dritter durch den Lieferanten.
Obwohl die Software ausgiebig getestet worden ist, können auf Grund der vielfältigen Hardware- und Softwareumgebungen, in denen die Software benutzt werden kann, keinerlei Garantie- oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden. DIESE SOFTWARE WIRD IHNEN "WIE GESEHEN" GELIEFERT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG. DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE, DIE SIE DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DES BEGLEITMATERIALS ERZIELEN UND DASS DIE SOFTWARE MARKTGÄNGIG ODER FÜR IRGENDEINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET IST, KANN NICHT GARANTIERT WERDEN. ES WIRD WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND EINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAFÜR ÜBERNOMMEN. WIR HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, FÜR FOLGESCHÄDEN ODER SONDERSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GESCHÄFTSGEWINNS ODER ENTGANGENER EINSPARUNGEN.
Keine der in dem vorliegenden Vertrag enthaltenen Bestimmungen schränkt die gesetzlichen Rechte irgendeiner Partei ein, die als Verbraucher auftritt.