Hinweise zu Lastschriften

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Hinweise zu Lastschriften

Mit SEPA-Transfer können Sie fünf verschiedene Arten von Lastschriften erstellen:

Lastschriften als Einzugsermächtigung

Lastschriften als Abbuchungsaufträge

SEPA-Basis-Lastschriften (Core)

SEPA-Basis-Lastschriften (Cor1)

SEPA-Firmenlastschriften (B2B)

 

Details zu nationalen und grenzüberschreitenden Lastschriften erhalten Sie in den Kapiteln

Hinweise zu nationalen Lastschriften

Hinweise zu SEPA-Lastschriften

 

Die Art der zu erstellenden Lastschriften können Sie im Einstellungen-Dialog festlegen.

SEPA-Transfer-Settings_Debits
 

Hinweise zu nationalen Lastschriften

Verpflichtend für den Einzug nationaler Lastschriften sind entweder eine Einzugsermächtigung oder ein Abbuchungsauftrag, der ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger darstellt und den Zahlungsempfänger zum Einziehen einer Zahlung vom Konto des Zahlungspflichtigen legitimiert.

Mit der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volksbanken und Sparkassen zum 9. Juli 2012 sind erteilte Einzugsermächtigungen ebenfalls gültige SEPA-Lastschriftmandate - vorausgesetzt der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen rechtzeitig.

Nationale Lastschriften benötigen Kontonummer und Bankleitzahl für die korrekte Zuordnung zum Konto eines Zahlungspflichtigen.

 

Lastschriften als Einzugsermächtigung

Bei einer Einzugsermächtigung liegt dem Zahlungsempfänger eine vom Zahlungspflichtigen unterschriebene Einzugsermächtigung vor. Diese ist widerrufbar.
 

Lastschriften als Abbuchungsauftrag

Bei einer Lastschrift als Abbuchungsauftrag muss dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen ein vom Zahlungspflichtigen unterschriebener Auftrag vorliegen, der das Institut berechtigt, die Lastschrift zu verbuchen. Einzelne Lastschriften sind in der Regel nicht widerrufbar.
 

Allgemeine Hinweise zu SEPA-Lastschriften

SEPA-Lastschriften sind grenzüberschreitende Lastschriften, die in allen Euro-Ländern sowie Dänemark, Großbritannien, Island, Liechtenstein, der Schweiz und einigen anderen Ländern durchgeführt werden können.

Für SEPA-Lastschriften benötigen Sie die internationale Kontonummer IBAN des Zahlungspflichtigen. Mehr dazu im Kapitel SEPA-Unterstützung.

Die Grundlage zum Einzug von SEPA-Lastschriften ist das SEPA-Lastschriftmandat. Mit seiner Unterschrift auf dem Mandat willigt der Zahlungspflichtige ein, dass der Zahlungsempfänger Lastschriften von seinem Konto einziehen darf.

SEPA-Transfer erzeugt die benötigte SEPA-Mandatsreferenz automatisch für Sie. Die Referenz kann jedoch auch manuell eingegeben oder beim Import angegeben werden. Die von SEPA-Transfer erzeugten Mandatsreferenzen setzen sich aus den letzten 18 Stellen der IBAN, Datum und Uhrzeit sowie einem fortlaufenden Zähler zusammen.
Formatbeispiel für eine SEPA-Mandatsreferenz (erzeugt durch SEPA-Transfer): 0123454678958550130/200220121430/001

Beim Anlegen von Mandatsreferenzen ist darauf zu achten, dass es drei verschiedene Arten von Mandaten gibt: Einzelmandate, Erstmandate und Mandate für wiederkehrende Lastschriften. Die beiden letztgenannten werden zusammenfassend als Mehrfachmandate bezeichnet. Die Art des SEPA-Mandats wirkt sich auf die Vorlauffrist aus (s. u.). Ab SEPA-Standard Version 3.0 werden alle wiederkehrenden Lastschriften mit Mandat für wiederkehrende Lastschriften angelegt, da Erstlastschriften ab dieser Version nicht mehr benötigt werden.

Voraussetzung zum Einziehen von SEPA-Lastschriften ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID). Diese kann bei der Bundesbank beantragt werden.
 

Hinweise zu Vorlauffristen

Für eine SEPA-Lastschrift werden ein Mandat entsprechenden Typs sowie eine Gläubiger-ID benötigt. SEPA-Lastschriften unterliegen einer sogenannten Vorlauffrist (auch Vorlaufzeit oder Vorlagefrist). Diese left fest, wie viele Tage vor Fälligkeitsdatum die Lastschrift bei der Bank vorliegen muss. Hierbei gelten folgende Werte:

Lastschrifttyp

Einzel- oder Erstlastschrift

Folgelastschrift

SEPA-Basis-Lastschrift (CORE)

5 Bankarbeitstage

2 Bankarbeitstage

SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) ab SEPA-Standard Version 3.0

1 Bankarbeitstag (Erstlastschrift entfällt)

1 Bankarbeitstag

SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlauffrist (COR1)

1 Bankarbeitstag

1 Bankarbeitstag

SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)

1 Bankarbeitstag

1 Bankarbeitstag

Hinweis: Da viele Banken einen zusätzlichen Bankarbeitstag hinzurechnen, erhöht SEPA-Transfer die hier genannten Vorlauffristen um einen weiteren Bankarbeitstag. Dieses Verhalten lässt sich in den Einstellungen im Abschnitt "Erweitert" ändern.

 

SEPA Vorabinformation

Vor dem Einzug einer SEPA Lastschrift muss der Zahlungspflichtige über die anstehende Lastschrift informiert werden. Diese Benachrichtigung wird als Vorabinformation bezeichnet und kann z. B. mit Zusendung der Rechnung geschehen. Aus der Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum und der Betrag der Lastschrift hervorgehen. Eine Vorabinformation darf auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie muss dem Zahlungspflichtigen mindestens 14 Tage vor Fälligkeit zugestellt werden, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.