Gesetzeslage im Ausland

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Gesetzeslage im Ausland

Für Nutzer, deren E-Mail-Service-Provider mit in den U.S.A. registrierten Servern arbeiten, sind zu den deutschen auch die U.S.-amerikanischen Gesetze von Belang.

Sowohl der "E-mail Privacy Act of 2004" als auch der "Stored Communications Act of 2007" (18 U.S.C. § 2701) weichen in ihrer Herangehensweise von den deutschen Konzept des Fernmeldegeheimnisses ab.

Ein Nutzer eines E-Mail-Services kann nur dann erwarten, dass seine E-Mails vertraulich bleiben (expectation of privacy), wenn er dem Service-Provider keine oder nur genau definierte Zugriffsrechte gewährt (z.B. nur Scan auf Spam / Viren, ohne verdächtige Mails eigenmächtig zu löschen oder abzulehnen). Für jedes Zugriffsrecht, das der Nutzer dem Service-Anbieter gemäß Nutzungsvertrag einräumt, verliert der Nutzer auch seine gesetzlich verankerte expection of privacy und er wird danach nur noch durch die firmeneigene Privacy policy des Service-Anbieters geschützt.

Fernerhin erlischt nach dem Gesetz ein Anspruch auf Privatsphäre grundsätzlich, wenn eine gelesene (d.h. zugestellte) E-Mail für mehr als 180 Tage auf dem Server des Dienstanbieters verbleibt. Der Zugriff Fremder auf solche Mails ist dann ohne Rechtsbruch möglich und kann durch den Dienstanbieter erfolgen bzw. gewährt werden, auch ohne den ursprünglichen Eigentümer der Mail darüber zu informieren.